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Das österreichische Weingesetz


geschrieben am 10.09.2003
Autor: Christian Zwick
(Das Weingesetz 1999)
Das Gesetz unterteilt die Weine in drei verschiedene Qualitätsstufen ein:
TAFELWEIN: Die erste Qualitätsstufe. Tafelwein muss ein Mindestmostgewicht von 13 °KMW (Klosterneuburger Mostwaage, siehe unten) aufweisen. Er unterliegt keiner Mengenbegrenzung und darf aufgebessert werden. Ein Tafelwein darf keine Angabe eines Weinbaugebietes aufweisen. Es handelt sich hier um die typischen, billigen "Supermarktweine".
LANDWEIN: Laut Gesetz darf nur eine Weinbauregion (z.B: Weinland Österreich) angegeben werden. Es ist ein Wein mit einem Mindestmostgewicht von 13 °KMW. Landwein darf aufgebessert werden, die Trauben dürfen aber ausschließlich zugelassene Qualitätssorten sein. Hier haben sie die Garantie, dass die Trauben nicht aus vielen Ländern billig gekauft und zusammengewürfelt sind.
QUALITÄTSWEIN: Das Mindestmostgewicht beträgt 15 °KMW. Der Wein wird mit dem genaueren Weinbaugebiet angegeben. Ab dieser Qualitätsstufe wird der Wein amtlich geprüft und erhält eine staatliche Prüfnummer. Nur zugelassenen Qualitätssorten dürfen verwendet werden, der Wein darf aber aufgebessert werden.
Dieser Wein lässt sich amtlich kontrollieren und ist auf ein bestimmtes Gebiet zurückverfolgbar, Weine mit hoher Qualität.
KABINETTWEIN: (Erhöhter Qualitätswein) Das sind nicht aufgebesserte Qualitätsweine (naturbelassen) mit einem Mindestmostgewicht von 17 °KMW.
PRÄDIKATSWEIN: (Qualitätsweine besonderer Reife und Leseart): Die dritte und höchste Qualitätsstufe. Das Lesegut von Prädikatsweinen muss Beamten in Österreich vorgeführt werden. Es sind vor allem süße (oder restsüße) Weine, die nicht angereichert werden dürfen.
Hierbei handelt es sich um Spitzenweine im höheren Preissegment. Bekannt vor allem sind Spätlesen, Auslesen und Eisweine.
Abhängig vom Mostgewicht und der Art der Weinbereitung unterscheidet man folgende Stufen:
Spätlese: Mindestens 19 °KMW, Trauben müssen bei der Lese in vollreifen Zustand sein.
Auslese: Mindestens 21 °KMW, Trauben sollten alle vollreif sein, fehlerhafte und kranke Beeren werden ausgesondert.
Beerenauslese: Mindestens 25 °KMW, die Beeren müssen überreif und edelfaul sein. Strohwein: Mindestens 25 °KMW, muss aus Trauben sein, die mindestens drei Monate auf Stroh oder Schilf gelagert oder luftgetrocknet wurden
Eiswein: Mindestens 25 °KMW, Beeren müssen in gefrorenen Zustand gelesen und gepresst werden.
Ausbruch: Mindestens 27 °KMW, überreife, edelfaule und eingetrocknete Beeren
Trockenbeerenauslese: Mindestens 30° KMW, Beeren sind edelfaul und rosinenartig eingeschrumpft.

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